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Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
Von Medien Center Pia Meschonat
A. Allgemeines
B. Besondere Verkaufs- und Lieferbedingungen
C. Besondere Leih- und Mietbedingungen
D. Besondere Service- und Reparaturbedingungen

A. Allgemeines
1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich
für alle Vertragsbeziehungen und vorvertraglichen Verhandlungen
mit unseren Geschäftskunden, unabhängig von Art
und Umfang der Leistung im Rahmen laufender und zukünftiger
Geschäftsverbindungen.
2. Ausschließlichkeit
Abweichende Regelungen, nachträgliche Änderungen
sowie Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind
nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich
vereinbart ist. Abweichende AGB des Kunden gelten auch dann
nicht, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
Wir sind jederzeit berechtigt, diese allgemeinen Vertragsbedingungen
einschließlich aller Anlagen wie Benutzungsbedingungen
und Leistungsbeschreibung mit einer angemessenen Ankündigungsfrist
zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde
den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von 2 Wochen
nach Zugang der Änderungsmitteilung, spätestens
jedoch bis zu einem Zeitpunkt, zu dem die Änderungen
in Kraft treten sollen, so werden diese entsprechend der Ankündigung
wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so
sind wir berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen,
an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen.
3. Vertragsschluss und Schriftform
Unsere Angebote sind freibleibend. Vereinbarungen bedürfen,
wenn nicht ausdrücklich darauf verzichtet wurde, der
Schriftform. Wird eine Lieferung durchgeführt ohne das
dem Kunden vorher eine Bestätigung zugeht, so kommt der
Vertrag durch die Annahme der Lieferung unter diesen Bedingungen
zustande. Preisänderun-gen (auch durch Kursschwankungen)
im IT-Produktbereich (Hard- und Software) bleiben vorbehalten,
Preisangaben sind nur ca. Angaben, sie beziehen sich auf den
Tageskurs bei Angebotserstellung. Für die Rechnungsstellung
ist der Tageskurs des Bezugs maßgebend.
Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung
oder Konkretisierung dieser Vertragsbedingungen beinhalten,
sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen sollen möglichst
schriftlich niedergelegt werden. Werden sie von Vertretern
oder Hilfspersonen erklärt, sind sie nur verbindlich,
wenn wir hierfür eine schriftliche Zustimmung erteilen
oder Vollmacht vorlag.
An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen
behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor, sie dürfen
Dritten nicht zugänglich gemacht werden, soweit dies
nicht für die Hereinholung eines Auftrages notwendig
ist. Zu Angeboten gehörige Zeichnungen und andere Unterlagen
sind, wenn der Auftrag uns nicht erteilt wird, auf Verlangen
unverzüglich an uns zurückzugeben, ohne dass Kopien
davon zurückbehalten werden.
Die in Prospekten oder ähnlichen Unterlagen enthaltenen
Angaben, wie Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen, Maß-,
Gewichts-, Leistungs-, Verbrauchsdaten, Angaben in Bezug auf
die Verwendbarkeit von Geräten für neue Technologien
sind nicht verbindlich. Sie werden nur Vertragsbestandteil,
wenn wir uns diese Anga-ben ausdrücklich im Angebot zu
eigen gemacht und für verbindlich erklärt haben.
Geringe Abweichungen von der Beschreibung des Angebots gelten
als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung des
Vertrages, sofern die Abweichung für den Käufer
nicht unzumutbar ist. Dies gilt insbesondere für den
Fall von Änderungen und Verbesserungen, die dem technischen
Fortschritt dienen.
4. Zahlungsbedingungen
Alle vereinbarten Preise verstehen sich ab Auslieferungslager
Medien Center Pia Meschonat zuzüglich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer ohne Montage. Erforderli-che Sonderverpackungen
(z.B. seemäßige Verpackung) oder frachtfreie und/oder
kostenfreie Lieferung erfolgt nur nach schriftlicher Vereinbarung.
Ist nichts anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen binnen
10 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge zu bezahlen.
Die Ausgabe von Reparaturen und der Verkauf von Ersatzteilen
erfolgt bei Abholung nur gegen Barzahlung. Bei Versand wird
der Rechnungsbetrag zuzüglich der Versandspesen und Verpackungskosten
grundsätzlich per Nachnahme erhoben.
Abweichend von § 284 III BGB behalten wir uns vor, Zahlungsverzug
durch eine nach Fälligkeit zugehende Mahnung herbeizuführen.
Verzug tritt ferner ein, wenn zu einem kalendermäßigen
Zeitpunkt Zahlung zu leisten ist und die Zahlung nicht innerhalb
der Frist erfolgt.
Kommt der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises in
Verzug, werden vorbehaltlich der Geltendmachung weitergehender
Rechte Verzugszinsen in Höhe von 8% -Punkten über
dem jeweiligen Basiszinssatz.
Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt erfüllungshalber.
Dem Kunden steht ein Zurückhaltungsrecht nur zu, sofern
es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Die Aufrechnung
ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen zulässig.
5. Haftung
Schadensersatzansprüche, gleich welcher Art, und zwar
auch von solchen Schäden, die nicht am Liefergegenstand
entstanden sind, bestehen gegenüber des Medien Center Pia Meschonat
und ihren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen
nur bei Vorsatz und grobem Verschulden, bei der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei der
schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, sowie
die Erfüllung des Vertragszweckes gefährdet wird,
hinsichtlich des vertragstypischen, voraussehbaren Schadens,
beim Fehlen von Eigenschaften, die ausdrücklich zugesichert
sind, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Kunden
gegen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden
sind, abzusichern und bei Mängeln, die arglistig verschwiegen
wurden oder deren Abwesenheit wir garantiert haben.
Im übrigen sind weitergehende Ansprüche, insbesondere
auf Kündigung, Minderung oder Schadensersatz ausgeschlossen.
Wenn durch unser Verschulden der gelieferte Gegenstand wegen
unterlassener und fehlerhafter Ausführung von vor- oder
nach Vertragsschluss liegenden Vorschlägen, Beratungen
sowie anderen vertraglichen Nebenverpflichtungen - insbesondere
Anleitung für Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes-
vom Kunden nicht vertragsgemäß verwendet werden
kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche vorstehender
Haftungsregelung entsprechend.
6. Sonstige Vereinbarungen
Wir sind berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag
auf Dritte zu übertragen.
Sollte ein Teil dieser Bedingungen unwirksam sein, so bleibt
die Wirksamkeit im übrigen unberührt. Anstelle der
unwirksamen Regelungen werden die Parteien wirksame vereinbaren,
die dem Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommen.
Erfüllungsort für Medien Center Pia Meschonat ist
Wehrheim.
Gerichtsstand ist Usingen mit der Maßgabe, dass
wir berechtigt sind, auch am Ort des Sitzes oder einer Niederlassung
des Kunden zu klagen. Es gilt deutsches Recht.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrecht wird soweit
gesetzlich zulässig ausgeschlossen
Der Kunde ist damit einverstanden, dass wir seine Daten im
Sinne des Datenschutzgesetzes für unsere eigenen geschäftlichen
Zwecke in einer Datei verwenden. Wir versichern, dass die
geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz von uns
eingehalten werden und der unbefugte Zugriff auf geschützte
Kundenda-ten durch entsprechende organisatorische und technische
Maßnahmen verhindert wird. Mitarbeiter, die Zugriff
auf Kundendaten haben, sind sorgfältig ausgewählt
und entsprechend den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum
Datenschutz unterwiesen und verpflichtet.


B. Besondere Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Geltungsbereich
Nachfolgend aufgeführte Bedingungen gelten für
alle Hardware-, Software-, Zubehör- und gebraucht Geräteverkäufe.
Die entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung von
Software-Produkten ist ohne ausdrückliche Zustimmung
untersagt.
2. Software (Lizenzverträge)
Soweit die Software-Bedingungen dem Produkt in versiegelter
Form beigefügt sind, gelten diese mit Benutzung der Software
oder mit Öffnen der Versiegelung als anerkannt und verpflichten
den Käufer. Sollte der Käufer nicht mit den Bedingungen
einverstanden sein, ist er berechtigt, die Software auf unsere
Kosten und unter Beifügung einer Bestätigung, dass
keine Kopien gemacht wurden, an uns zurückzuschicken.
Die Urheberrechte sind in vollem Umfang zu beachten. Es gelten
zusätzlich die jeweiligen Lizenzverträge und Geschäftsbedingungen
des Sofware-Herstellers.
Unsere Gewährleistungshaftung geht nicht weiter als
die des Softwareherstellers. Mängel sind uns gegenüber
unverzüglich anzuzeigen, damit der Hersteller in die
Gewährleistung genommen werden kann. Sollte sich der
Hersteller uns gegenüber bei verspäteter Anzeige
exkulpieren können, bestehen auch keine weitergehen-den
Ansprüche uns gegenüber.
3. Lieferzeit
Wenn anderes nicht ausdrücklich vereinbart ist, sind
Liefertermine unverbindlich. I.ü. ist eine Lieferfrist
eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand
das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Käufer
mitgeteilt ist.
Werden wir an der Einhaltung der Lieferfrist durch unvorhergesehene,
außerhalb unseres Einwirkungsbereichs liegende Umstände
gehindert, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns
nicht abgewendet werden können (höhere Gewalt, nachträgliche
Änderungen und Ergänzungen des Auftrags/Lieferumfangs),
so verlängert sich der Liefertermin angemessen um die
Zeitdauer und den Umfang solcher Hindernisse, sofern nicht
die Leistung endgültig unmöglich ist. Als höhere
Gewalt gelten insbesondere Betriebsstörungen durch Feuer,
Wasser und ähnliche Umstände, Ausfall von Produktionsanlagen
und Maschinen, Streik und Aussper-rung, Mangel an Arbeitskräften,
Material, Energie, Transportmöglichkeiten etc. gleichgültig,
ob diese Umstände bei uns oder bei einem unserer Vor-
oder Zulieferan-ten eintreten. Im Falle der Verlängerung
des Liefertermins ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten, sofern er eine angemessene Nachfrist
zur Leistung stellt.
Im Falle einer von uns zu vertretenden Nichteinhaltung des
Liefertermins oder Unmöglichkeit der Leistung steht dem
Käufer im Falle des Verzugs, erst nach Ablauf einer angemessenen
Nachfrist, ein Rücktrittsrecht bezüglich aller Lieferungen
zu, die bei Fristablauf nicht versandbereit gemeldet sind.
Für Schadensersatzansprüche wegen verspäteter
Lieferung oder Nichterfüllung, insbesondere Ansprüche
auf Ersatz eines mittelbaren Schadens gilt Ziff. A Nr.5 entsprechend.
Bei leichter Fahrlässigkeit beträgt die Entschädigung
für jede volle Woche der Terminüberschreitung ½
von Hundert, im ganzen aber höchstens 5 von Hundert des
Teil- bzw. des Gesamtnettoauftrages, der infolge der Verspätung
nicht rechtzeitig geliefert worden ist. Alle weitergehenden
Ersatzansprüche wegen verschuldeter Verzögerung
sind bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
4. Versand, Gefahrenübergang und Abnahme
Der Versand erfolgt ab Auslieferungslager. Wir sind zu Teillieferungen
berechtigt. Alle unsere Sendungen sind bis zum Empfänger
gegen die üblichen Risiken versichert.
Versand- und Lieferkosten trägt der Empfänger.
Die Gefahr geht mit der Versandaufgabe bzw. Übergabe
an den Frachtführer auf den Käufer über, auch
wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Versandschäden
sind aus versicherungstechnischen Gründen unverzüglich
anzuzeigen.
Ansprüche wegen unrichtiger oder unvollständiger
Lieferung sind, wenn es sich um einen Handelskauf handelt
unverzüglich anzuzeigen.
5. Eigentumsvorbehalt.
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung
aller Verbindlichkeiten des Käufers aus der Geschäftsverbindung
mit uns, insbesondere auch eines etwai-gen Kontokorrentsaldos,
unser uneingeschränktes Eigentum.
Der Käufer ist bis auf Widerruf ermächtigt, die
unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im gewöhnlichen
Geschäftsverkehr zu veräußern. Im Fall der
Veräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer
schon jetzt die ihm aus der Veräußerung zustehenden
Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an
uns ab. Der Käufer ist widerruflich ermächtigt,
die abgetretenen Forderungen einzuziehen, darf jedoch nicht
anderweitig darüber verfügen. Besteht der Abnehmer
des Käufers auf einem Abtretungsverbot, so hat der Käufer
uns hiervon unverzüglich zu unterrichten. Sofern durch
den Käufer nicht ausreichend anderweitige Sicherheiten
für unsere Forderungen gestellt werden, sind wir in diesen
Fällen berechtigt die Weiterveräußerung der
von uns gelieferten Waren zu untersagen.
Kommt der Käufer uns gegenüber in Verzug oder tritt
eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen
des Käufers ein (Vermögensoffenbarung, Isolvenzantrag),
so sind wir ohne weiteres berechtigt, die Vorbehaltsware in
Besitz zu nehmen und anderweitig freihändig zu veräußern,
sowie die Abtretung den Drittschuldnern anzuzeigen und die
Forderung selbst einzuziehen. Der Käufer verpflichtet
sich, uns den Zutritt zu seinen Räumen und die Besitzannahme
zu gestatten.
Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Anforderung Auskunft
über den Bestand an Vorbehaltsware und an abgetretene
Forderungen zu geben. Im Fall des Zugriffs Dritter auf die
Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen hat uns der
Käufer unverzüglich zu unterrichten und uns bei
der Geltendmachung unserer Rechte zu unterstützen, insbesondere
seinerseits die notwendigen Rechtsbehelfe zur Wahrung unserer
Rechte zu ergreifen.
Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware nach
den Grundsätzen eines ordentlichen Kaufmanns zu versichern
und tritt schon jetzt etwaige Versicherungsansprüche
oder andere Ersatzansprüche wegen Untergangs oder Verschlechterung
der Vorbehaltsware an uns ab.
Übersteigt der Wert der für uns insgesamt bestehenden
Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10% so sind wir
auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet.
Hierbei berechnet sich der Zeitwert der Sicherheiten, jeweils
ausgehend vom ursprünglichen von uns in Rechnung gestellten
Verkaufspreises wie folgt:
Geräte in ungeöffneter Originalverpackung: 90%
Ware in geöffneter Originalverpackung: 70%
Geräte ohne Verpackung: 50%
Die Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden
mit 90% des Nominalwertes angesetzt.
6. Gewährleistung
Bei Neuwarenverkäufen leisten wir für 12 Monate
seit Lieferung des Kaufgegenstandes Gewähr dafür,
dass die gelieferte Ware zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges
frei ist von Sachmängeln. Die Gewährleistung erfolgt
in der Weise, dass wir nach unserer, billigem Ermessen unterliegender
Wahl den fehlerhaften Liefergegenstand nachbessern oder neu
liefern. Für die Ersatzlieferung und die Nachbesserung
wird in gleicher Weise gewährleistet wie für den
Liefergegenstand.
Reparaturen, die im Rahmen der Gewährleistung ausgeführt
werden, führen grundsätzlich nicht zu einer Verlängerung
der Gewährleistungsfrist.
Die Feststellung von Sachmängeln ist uns unverzüglich
schriftlich zu melden.
Die Sachmangelhaftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjährt
in 12 Monaten seit Lieferung bzw. Gefahrenübergang.
Zur Vornahme aller uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden
Ausbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Kunde, nach Verständigung
mit uns, uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben;
sonst sind wir von der Mängelhaftung befreit. Nur in
dringenden Fällen, von denen wir sofort zu informieren
sind, oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug
sind, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst oder durch
Dritte beseitigen zu lassen und von uns angemessenen Ersatz
seiner Kosten zu verlangen.
Ausgenommen von der Gewährleistung sind Reparaturen,
die durch normalen Verschleiß an Verschleißteilen,
wie Videoköpfen, Bremsen, Gummiteilen, Spulele-menten,
Bildwandlern bei Kameras oder vergleichbarem, dem natürlichen
Verschleiß bei der Benutzung unterliegenden Teilen,
erforderlich werden. Ebenso wird keine Gewährleistung
übernommen für Schäden, die entstanden sind
aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung,
fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden
oder Dritte, bei fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung
des Liefergegenstandes, insbesondere im Hinblick auf die vorliegenden
Betriebsanweisungen, bei übermäßiger Beanspruchung
und Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe
und in den Liefergegenstand nicht eingegriffen wurde.
Durch etwa seitens des Kunden oder Dritten unsachgemäß,
ohne unsere vorherige Genehmigung, vorgenommene Änderung
oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die
daraus entstehenden Folgen aufgehoben. Für etwaige weitere
Ansprüche des Kunden gilt Ziffer A Nr.5.
Wir behalten uns vor, die Gewährleistungsmaßnahmen
in den Geschäftsräumen des Kunden durchzuführen.
Wir sind dazu aber nur dann verpflichtet, wenn es sich um
fest eingebaute Geräte handelt, die nur unter erheblichem
Aufwand ausgebaut und versandfertig gemacht werden können.
Bei ersetzten Altteilen bietet der Kunde uns an, dass das
Eigentum hieran uns überlassen wird.
Auf Anforderung des Käufers durchgeführte Leistungen,
die nicht im Sinne dieser Bestimmungen Gewährleistungsmaßnahmen
sind, werden zu den jeweils geltenden Medien Center Pia Meschonat
Servicepreisen und Bedingungen berechnet.
Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an
Dritte ist ohne unsere Zustimmung ausgeschlossen.
Für Band- und Speichergeräte, ob neu oder gebraucht,
besteht nach unserer Wahl nur ein Anspruch auf Nachbesserung
oder Austausch. Die Haftung für Datenverlust wird auf
den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der
bei regelmäßiger entsprechender Anfertigung von
Sicherungskopien eingetreten wäre. I.ü. gilt Ziff.
A, Nr.5.
Gebrauchte Liefergegenstände werden unter Ausschluss
jeglicher Mängelhaftung verkauft.
7. Recht des Kunden auf Minderung oder Rücktritt
Der Kunde ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten,
wenn wir unsere vertragliche Verpflichtung gegenüber
dem Kunden endgültig nicht erfüllen können.
Er ist auch berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn
die Ausführung des Auftrages nach Teillieferung danach
unmöglich wird und er ein berechtigtes Interesse hat,
die Abnahme der restlichen Teillieferung zu verweigern.
Der Kunde hat ferner ein Rücktrittsrecht, wenn wir eine
uns gestellte angemessene Nachfrist zur Behebung eines Sachmangels
schuldhaft fruchtlos verstreichen lassen. Das Rücktrittsrecht
besteht auch ins sonstigen Fällen des Fehlschlagens der
Nachbesserung oder Ersaztzlieferung.
Alternativ steht dem Kunden ein Minderungsrecht zu.
8. Installation/Montage
Wünscht der Kunde die Montage/Installation des Liefergegenstandes,
führen wir einen derartigen Auftrag zu den jeweils gültigen
Servicebedingungen und Preisen von Medien Center Pia Meschonat aus.
Installationsaufträge werden grundsätzlich nur durchgeführt,
wenn und soweit die zu installierenden Geräte an den
Aufstellungsort gebracht worden sind; dies schließt
den Haustransport durch den Kunden ein. Wir werden keine Installationsmaßnahmen
durchführen, wenn der zu installierende Gegenstand in
irgendeiner Form verändert oder außergewöhnlichen
Belastungen ausgesetzt worden ist.
Installationsaufträge zur Verbindung der von uns gelieferten
Geräte mit Geräten von Drittherstellern werden nur
insoweit durchgeführt, als es um die Installation der
von uns gelieferten Geräte geht oder ein separater Auftrag
vorliegt.

C. Besondere Leih- und Mietbedingungen
1. Gegenstand
Nachfolgende Bedingungen gelten für den Verleih und
die Vermietung von Audio und Videoequipment einschließlich
Computerhard- und -software sowie Zubehör.
Alle Mietgeräte einschließlich Zubehör sind
und bleiben uneingeschränktes Eigentum der Firma Medien
Center Pia Meschonat.
2. Verwendung und Versicherung
Der Empfänger der Ware verpflichtet sich mit der Annahme
der Mietware/des Leihgutes zur pfleglichen und fachmännischen
Behandlung und Verwendung im Sinne des vereinbarten Verwendungszweckes.
Während der Mietdauer hat der Empfänger die Mietware/das
Leihgut ausreichend gegen Brand, Beschädigung, Diebstahl
und zufälligen Untergang zu versichern.
Alle Schäden, die nicht auf die normale Abnutzung im
Rahmen des Verwendungszwecks zurückzuführen sind,
auch die, welche durch unsachgemäße Verpackung
und bei der Rücksendung entstehen, gehen zu Lasten des
Kunden.
Zur Rücklieferung soll die Originalverpackung verwendet
werden. Fehlende Spezialverpackung muss berechnet werden.
Die Transportkosten trägt, wenn nicht anderes vereinbart
ist, der Empfänger der Mietware/ des Leihgutes.
Die Rücklieferung muss spätestens zum angegebenen
Termin erfolgen. Sollte dies aus irgendwelchen Gründen
nicht möglich sein, so muss der Kunde sofort mit Medien
Center Pia Meschonat Kontakt aufnehmen. Tel.: 06081-68860.
Eine automatische Verlängerung der Miet-/Leihdauer tritt
nicht ein.
3. Mietdauer und Preis
Es gilt die einzelvertraglich vereinbarte Miet-/Leihdauer
und der hierzu vereinbarte Mietpreis.
Der Mietzins für die vereinbarte Mietdauer ist im voraus
kostenfrei zu zahlen.
Bei einer längeren Mietdauer als ein Monat ist der Mietzins
monatlich im voraus bis spätestens zum dritten Werktag
eines jeden Monats kostenfrei auf das Konto .5052262 Raiffeisenbank
Oberursel BLZ 500 617 41. des Medien Center Pia Meschonat
zu überweisen.
Bei nicht rechtzeitiger Zahlung gilt Ziff. A, Nr. 4, bei
über 1-monatiger Mietdauer mit der Maßgabe, dass
Zahlungsverzug mit dem vierten Werktag eintritt.
Medien Center Pia Meschonat ist berechtigt, eine Kaution
in Höhe von 50% des Neupreises der Miet-/Leihgegenstände
zu erheben, die mit Vertragsschluss bzw. Überlassung
der Gegenstände zu zahlen ist.
Die Kaution wird nach Rückgabe unverzüglich nach
Prüfung der vertragsgemäßen Rückgabe
(Schadensfreiheit) kostenfrei zurückgezahlt, spätestens
binnen 14 Kalendertagen.
Für verspätet zurückgesandte Mietgegenstände
berechnet medien Center Pia Measchonat einen Mietzins pro
Tag der verspäteten Rückgabe gemäß gültiger
Preisliste. Wird ein Leihgegenstand verspätet zurückgegeben,
ist pro Tag der verspäteten Rückgabe ein Mietzins
gemäß gültiger Preisliste zu entrichten. Weiterge-hende
Ansprüche wegen Verzug etc. bleiben ausdrücklich
vorbehalten.
4. Haftung
Medien Center Pia Meschonat haftet nur für Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit aufgrund von Mängeln
der Mietsache. eine verschuldens-unabhängige Haftung
gemäß § 536a BGB wird abbedungen.
Für jegliche Sach- oder Vermögensschäden aus
der leihweisen Überlassung, sowie eventuelle Rechte Dritter,
wie z. B. Urheberrechte oder Gebühren, haftet der Empfänger
der Leihware.
Soweit auch Software Gegenstand des Mietvertrages ist, sind
die Lizenz- und Urheberrechte des Software-Herstellers zu
beachten. Medien Center Pia Meschonat steht dafür ein,
dass sie berechtigt ist, diese Software Dritten miet- und
leihweise zu überlassen.
Die Überlassung des Miet- oder Leihgegenstandes an Dritte
ist untersagt. Als Dritte in diesem Sinne sind nicht anzusehen
Mitarbeiter des Mieters/Entleihers.

D. Besondere Service- und Reparaturbedingungen
1. Gegenstand / Inhalt
Nachfolgende Regelungen gelten neben den Allgemeinen Bestimmungen
unter Ziff. A für Wartungs-, Service- und Reparaturaufträge.
Terminangaben sind unverbindlich, es sei denn, dass Fertigstellungstermine
ausdrücklich vereinbart wurden. Im übrigen gelten
die Bedingungen zu Ziff. B, Nr. 3 und 4 entsprechend.
An von uns ausgewechselten Ersatzteile bietet der Kunde uns
an, dass das Eigentum hieran uns überlassen wird.
Der Hin- und Rückversand erfolgt stets auf Kosten und
Gefahr des Auftraggebers.
Mit der Annahme und Ingebrauchnahme des Reparaturgerätes
gilt die Service- und Reparaturleistung als abgenommen, wenn
bei Auftragserteilung keine förmliche Abnahme vorbehalten
wurde.
Transportschäden sind versicherungstechnisch unverzüglich
anzumelden
Wir sind berechtigt, reparierte Geräte an den Vorleger
des Abholscheines auszuhändigen.
2. Gewährleistung
Beanstandungen und Mängel sind unverzüglich nach
Kenntniserlangung zu rügen. Im übrigen gilt Ziffer
B, Nr. 6 und 7 entsprechend. mit nachfolgenden Maßgaben
entsprechend.
4. Aufbewahrung, Haftung, Verkauf
Werden Reparaturen nicht innerhalb von sechs Wochen nach
unserer Mitteilung über die Fertigstellung abgeholt oder
werden sie bei Rücksendung an den Auftrag-geber von diesem
nicht angenommen oder sind sie unzustellbar, so entfällt
von diesem Zeitpunkt an eine Haftung für Abhandenkommen
der Geräte und Beschädi-gungen, soweit diese Umstände
nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig von uns verursacht
worden sind. Zusätzliche Frachtkosten bei Annahmeverweigerung
oder Unzustellbarkeit gehen zu Lasten des Auftraggebers. Von
dem in Satz 1 genannten Zeitpunkt an sind wir berechtigt,
ortsübliche Lagerkosten in Rechnung zu stellen.
Unsere Aufbewahrungspflicht erlischt drei Monate nach Fertigstellung
der Reparatur, wenn die Fertigstellung angezeigt und der Reparaturgegenstand
trotz Mahnung nicht abgeholt/abgenommen wird und auf diese
Folgen bei Fertigstellungsanzeige hingewiesen wurde. Nach
Ablauf der drei Monate sind wir berechtigt, den Reparaturgegenstand
nach einer weiter Monatsfrist nach entsprechender Androhung
und freihändig zu verkaufen, soweit keine zwingenden
gesetzlichen Vorschrif-ten dem entgegenstehen. Von dem Erlös
werden unsere sämtlichen Ansprüche gegen den Kunden
abgezogen und der Rest diesem gutgeschrieben bzw. hinterlegt.
Vorstehendes gilt entsprechend, wenn wir keine Geldforderungen
zu erheben haben oder diese anderweitig befriedigt wurden.
Es gilt im übrigen Ziffer A, Nr. 5.
Stand: 01.03.2005

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